EU - Dienstleistungsrichtlinie
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie bedeutet für den Dienstleister eine Erleichterung bei der Aufnahme und Ausübung seiner Tätigkeit im europäischen Binnenmarkt.
Was beinhaltet die EU-Dienstleistungsrichtlinie:
1. Förderung des grenzüberschrietenden europäischen Handesl
2. Verringerung der Behördenbarrieren
3. Vereinheitlichung der Behörden-Informationsstruktur des europäischen
Binnenmarktes
Für die EU-DLR gibt es für Sachsen eine "Einheitlichen Ansprechpartner" (EA), der für Sie die Kontaktperson in Bezug auf Anfragen zu Verfahren und Formalitäten ist und bei dem Sie ihren behördenrelevanten Schriftverkehr elektronisch abwickeln.
Einheitlicher Ansprechpartner bei der Landesdirektion Leipzig, mehr Details unter:
Amt24 / Einheitlicher Ansprechpartner
Was ist die EU-Dienstleistungsrichtlinie ?
Durch die EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) wird das Erbringen von Dienstleistungen über Landesgrenzen hinweg innerhalb der Europäischen Union
erleichtert. Dienstlleister aus den EU-Mitgliedstaaten haben in der Behörde einen zentralen Ansprechpartner, über welchen alle erforderlichen Verfahren, Vorgänge und Formalitäten, die zur Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit im jeweiligen EU-Mitgliedsstaat notwendig sind, abgewickelt werden. Zudem besteht mittels elektronischer Verfahrensabwicklung die Möglichkeit, dass alle Verfahren und Formalitäten, die die Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit betreffen, aus der Ferne grenzübergreifend elektronisch medienbruchfrei über den einheitlichen Ansprechpartner und die zuständige behördliche Stelle abgewickelt werden können.
Behördlicher Ansprechpartner für die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie
Gemeinde Krostitz
Bürgerbüro
Frau Nadine Hoch
Dübener Str. 1
04509 Krostitz
Telefon: +49 34295 75011
Telefax: +49 34295 75030
Elektronische Verfahrensabwicklung:
Anträge oder Dokumente, welche Sie bei der Gemeinde Krostitz einreichen wollen, erfordern in der Regel eine Unterschrift. Damit Sie dies auch für die elektronische Kommunikation bewerkstelligen können, müssen Sie die Anträge oder Dokumente mittels einer Signaturkarte qualifiziert elektronisch signieren.
Hierfür benötigen Sie:
eine Signatursoftware
eine von einem Trust-Center ausgegebene Signaturkarte
ein Signaturkartenlesegerät (mindestens Sicherheitsklasse 2)
Der Freistaat Sachsen bietet allen Antragstellern die Signatursoftware - Governikus Signer - zur kostenfreien Nutzung an.
EU-DLR relevante Verwaltungsverfahren im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Krostitz
Gaststättenerlaubnis
Gaststättengestattung
Gewerbe abmelden
Gewerbe anmelden
Gewerbe ummelden
Gewerberegisterauskunft
Reisegewerbekarte beantragen